Art. 3 ZGB
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BRG ZH BRGE IV Nrn. 0037-0038/2019 · 11.04.2019AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei bewilligungspflichtigen Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung Bau-/Nichtbaugebiet, Landschaftsschutz) den Rückbau rechtfertigen. Vertrauensschutz greift nicht, wenn der Bauherr die Unrichtigkeit behördlicher Auskünfte…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.