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Art. 3 LRV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_624/2024 · 10.12.2025GutgeheissenDie kantonale Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie ihren Entscheid auf unbelegte Auskünfte und nicht rechtsgültige planerische Grundlagen abstützte. Zudem wurden die bundesrechtlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht hinreichend geprüft.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_462/2022 · 15.01.2024GutgeheissenEin Pouletmaststall in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV erfüllt ist und die Mindestabstände gemäss LRV eingehalten werden, auch gegenüber betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_289/2018 · 08.07.2019AbgewiesenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Schweinescheune) ist nicht bewilligungsfähig, wenn die Mindestabstände nach FAT-Richtlinien und LRV nicht eingehalten werden und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 117 IB 379 · 18.09.1991AbgewiesenBauten für die weitgehend bodenunabhängige Schweinemast können standortgebunden sein (Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG), und umweltschutzrechtliche Mindestabstandsvorschriften (Art. 3 LRV) sind im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG zu berücksichtigen.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.