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Art. 3 KNHG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2021 120 · 28.11.2022AbgewiesenIst für einen Stallneubau in der Landwirtschaftszone, der von einer kommunalen Landschaftsschutzzone überlagert wird, kein zumutbarer Alternativstandort ausserhalb dieser Zone verfügbar, bleibt das Schonungsgebot nach Art. 3 KNHG gewahrt und die Baubewilligung ist rechtmässig. Der Beizug der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.