Art. 3 GSchG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0049-0050/2022 · 06.04.2022GutgeheissenEin Naturpool, der ohne Chemikalien betrieben wird und dessen Abwasser nicht verschmutzt ist, unterliegt nicht der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation nach Art. 8 Abs. 1 SEVO i.V.m. Art. 17 Abs. 1 lit. a GSchG.BaubewilligungBGer 1C_469/2019 · 28.04.2021GutgeheissenDie 30-jährige Verwirkungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch bei baurechtswidrigen Bauten ist ausserhalb der Bauzone nicht anwendbar. Illegale Bauten und Nutzungen müssen daher auch nach Ablauf von 30 Jahren beseitigt werden, sofern keine Besitzstandsgarantie oder andere Ausnahmen greifen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer AG WBE.2017.35 · 24.08.2020GutgeheissenArt. 40 GSchG (Spülung und Entleerung von Stauräumen) richtet sich ausschliesslich an Inhaber bzw. Betreiber von Stauanlagen und bezweckt die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Anlage; er bildet keine gesetzliche Grundlage für ein naturschützerisches Aufwertungsprojekt des Kantons. Die projektierte Einleitung ausgebaggerter,…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.