Art. 3 eidg. WBG
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VGer BE 100 2023 337 · 18.03.2026AbgewiesenEin kantonaler Wasserbauplan verletzt die wasserbaulichen Planungs- und Handlungsgrundsätze nicht, wenn aktive Hochwasserschutzmassnahmen erforderlich sind, um erhebliche Sachwerte wie Trinkwasserleitungen und Nationalstrassen vor ernsthafter Ufererosion zu schützen, und passive Massnahmen das Schutzziel nicht erreichen können. Das…RichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.