Art. 3 BZO Thalwil
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VGer ZH VB.2024.00481 · 18.12.2025AbgewiesenBei Flachdachbauten ist die Gebäudehöhe auf den hypothetischen Traufseiten zu messen; massgebend ist das sichtbare Bauvolumen der gesamten Fassade, nicht die Geschossigkeit. Ein nicht mittels Nebenbestimmungen behebbarer Verstoss gegen die zulässige Gebäudehöhe rechtfertigt die Verweigerung der Baubewilligung ohne Rückweisung zur…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.