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Art. 3 BehiG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 19 181 · 21.08.2020AbgewiesenDer Verhältnismässigkeitsgrundsatz nach Art. 11 Abs. 1 BehiG gilt auch bei Neubauten und kann dazu führen, dass bei einem Bushofneubau vier von fünf Haltekanten mit einer Höhe von nur 16 cm statt der normativen 22 cm bewilligt werden dürfen, wenn enge Platzverhältnisse und betriebliche Anforderungen (Verkehrssicherheit,…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0061-0063/2019 · 10.05.2019Teilweise gutgeheissenEine Arealüberbauung muss die erhöhten gestalterischen Anforderungen nach § 71 PBG erfüllen, insbesondere eine besonders gute Einordnung in das Ortsbild und die bauliche Umgebung. Grossmassstäblichkeit allein rechtfertigt keine Ablehnung, sofern die Rücksichtnahme auf die Umgebung gewahrt ist.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.