Art. 3 Abs. 9 NISV
8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_379/2025 · 17.06.2026AbgewiesenEin Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_539/2024 · 04.12.2025AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…BaubewilligungVGer BE 100 2024 351 · 01.07.2025AbgewiesenWerden technisch für adaptiven Betrieb geeignete Antennen im Standortdatenblatt als konventionell (nicht adaptiv) deklariert, gilt die Baubewilligung nur für diesen Betrieb; Korrekturfaktor und umhüllende Antennendiagramme finden keine Anwendung, und kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen im adaptiven Betrieb sind kein Thema. Die…BaubewilligungVGer ZG V 2023 77 · 10.12.2024AbgewiesenDie Verwendung umhüllender Antennendiagramme als Grundlage für die NIS-Prognose bei adaptiven 5G-Antennen ist bundesrechtskonform; sie deckt sämtliche möglichen Betriebsarten der Antenne ab und stellt die Einhaltung des Anlagegrenzwerts nach Ziff. 64 Anhang 1 NISV sicher. Der gesetzlich vorgesehene Korrekturfaktor KAA gemäss Ziff. 63…BaubewilligungBGer 1C_24/2023 · 15.10.2024AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform und genügen dem Vorsorgeprinzip. Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA bei adaptiven Mobilfunkanlagen bedarf einer Baubewilligung gemäss Art. 22 Abs. 1 RPG.BaubewilligungBGer 1C_19/2022 · 27.06.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Recht bejaht wird und die Sendeleistungen die Grenzwerte der NISV einhalten. Ein Bedürfnisnachweis oder minimale Sendeleistungen sind nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_251/2022 · 13.10.2023AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden, die Zonenkonformität gegeben ist und das QS-System die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend überwacht. Eine bundesweite Gesamtplanung für Mobilfunkanlagen ist nicht Voraussetzung für die…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_527/2021 · 13.07.2023AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkanlagen sind nach der aktuellen Messmethodik des METAS und BAFU durchführbar, und die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.