Art. 3 Abs. 6 NISV
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VGer SG B 2025/83 · 07.11.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Anlage zonenkonform ist. Eine Interessenabwägung ist nicht erforderlich, da Mobilfunkanlagen in der Bauzone grundsätzlich zonenkonform sind und kein…BaubewilligungBGer 1C_176/2022 · 18.07.2024AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Das 'worst case-Szenario' für die Bewilligung adaptiver Mobilfunkanlagen dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die QS-Systeme und Messmethoden für 5G-Anlagen sind tauglich.BaubewilligungVGer SG B 2021/207 · 14.12.2021AbgewiesenDie Inbetriebnahme von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkanlagen kann baubewilligungspflichtig sein, wenn sie eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG darstellt. Ein vorsorgliches Benützungsverbot nach Art. 158 i.V.m. Art. 159 Abs. 1 PBG ist in diesem Fall verhältnismässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2021/123 · 13.12.2021AbgewiesenDer Umbau einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist bei Einhaltung der NISV-Grenzwerte und relativer Standortgebundenheit raumplanungsrechtlich zulässig. Die Beurteilung nach dem Worst-Case-Szenario ohne Korrekturfaktor ist mit Anhang 1 Ziff. 63 NISV vereinbar.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_343/2015 · 30.03.2016AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV ist massgeblich, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Messunsicherheiten werden bei Vorsorgegrenzwerten nicht dazugerechnet oder abgezogen, und die aktuellen Messempfehlungen des METAS entsprechen dem Stand der Technik.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.