Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA
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VGer ZH VB.2024.00341 · 02.07.2025AbgewiesenFür den umgekehrten Familiennachzug nach Art. 8 EMRK und Art. 13 Abs. 1 BV ist ein tadelloses Verhalten des obhutsberechtigten Elternteils erforderlich; schuldhafter Sozialhilfebezug über Jahre hinweg schliesst ein solches aus. Das öffentliche Interesse an der Beschränkung der Sozialhilfelasten überwiegt das private Interesse am…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.