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Art. 3 Abs. 3 NISV

23 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

26%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_501/2025 · 06.08.2026AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…BaubewilligungBGer 1C_455/2025 · 07.07.2026Teilweise gutgeheissenDie Sportanlage Seefeld in Sarnen ist kein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Art. 3 Abs. 3 NISV. Für adaptive Mobilfunkanlagen genügt die Angabe des adaptiven Betriebs und der Anzahl Sub-Arrays im Standortdatenblatt, um den Korrekturfaktor nach Ziff. 63 Anhang 1 NISV zu bestimmen.BaubewilligungVGer ZH VB.2025.00321 · 25.06.2026AbgewiesenBeschwerdeführende, die die Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkantennen beanstanden, müssen ihre Rügen betreffend Gebäudedämpfung und OMEN substanziiert vorbringen; eine pauschale Infragestellung des Standortdatenblatts genügt nicht. Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in einer Arealüberbauung ist nicht zu beanstanden, wenn…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00397 · 09.04.2026Teilweise gutgeheissenDas Dach einer Dachaufbaute, das von Wartungspersonal (z.B. Kaminfeger) betreten werden muss, gilt als OKA nach Art. 13 Abs. 1 NISV; eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist dort zulässig, wenn durch ein gut sichtbares Warnschild und Zugangsbeschränkungen sichergestellt wird, dass keine Personen einer übermässigen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00579 · 09.04.2026RückweisungIst die Wahl des massgebenden Orts mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anhand der Akten nicht nachvollziehbar und fehlen Feldstärkekarten sowie eine Begründung für die Verschiebung des Messpunkts, ist der Sachverhalt nicht hinreichend erstellt und die Sache zur weiteren Ermittlung an die kommunale Baubehörde zurückzuweisen. Die…BaubewilligungVGer AG WBE.2025.70 · 23.02.2026AbgewiesenEnthält das Standortdatenblatt für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen genügend Angaben zur Anwendung eines Korrekturfaktors und hat die NIS-Fachstelle auf dieser Grundlage eine umfassende Prüfung vorgenommen, ist die Baubewilligung nicht wegen fehlender expliziter Erwähnung des Korrekturfaktors nichtig. Beschwerdeführende…BaubewilligungBGer 1C_392/2023 · 13.05.2025AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber einer Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_598/2024 · 12.05.2025AbgewiesenMobilfunkanlagen innerhalb von Bauzonen sind grundsätzlich zonenkonform, sofern sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Standortwahl obliegt den Mobilfunkanbietern, sofern die Grenzwerte und Bauvorschriften eingehalten werden.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00329 · 02.05.2025AbgewiesenInhaltliche oder formale Mängel eines Bauvorhabens können gemäss § 321 Abs. 1 PBG mittels Nebenbestimmungen behoben werden, sofern die Mängel untergeordneter Natur sind und ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden können. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen erweisen sich nach gefestigter…BaubewilligungVGer SO VWBES.2024.154 · 20.03.2025AbgewiesenWer ausserhalb des Einspracheperimeters einer projektierten Mobilfunkanlage wohnt, ist zur Beschwerde nicht legitimiert. Eine gelegentliche Hauswarttätigkeit von wenigen Stunden pro Monat begründet keinen ständigen Arbeitsplatz im Sinne der NISV und vermag die Beschwerdelegitimation nicht herzuleiten.BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00094 · 05.03.2025Teilweise gutgeheissenBei unüberbauten, eingezonten Grundstücken darf die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nicht auf den Zeitpunkt der späteren Überbauung verschoben werden; Abnahmemessungen sind unmittelbar nach Inbetriebnahme der Mobilfunkanlage durchzuführen. Die Mobilfunkantenne selbst hat keine Gebäudequalität und muss daher keinen Grenzabstand…BaubewilligungEinzonungBGer 1C_640/2023 · 24.02.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nrn. 0117-0118/2024 · 14.08.2024Besonderer AusgangEin Verein mit allgemeinem Wohlfahrtszweck erfüllt die Anforderungen des egoistischen Verbandsbeschwerderechts gegen ein Mobilfunkbauvorhaben nicht; das BAFU-konforme QS-System der Netzbetreiber stellt die Einhaltung der NISV-Grenzwerte auch bei adaptiven Antennen hinreichend sicher.BaubewilligungBGer 1C_176/2022 · 18.07.2024AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Das 'worst case-Szenario' für die Bewilligung adaptiver Mobilfunkanlagen dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die QS-Systeme und Messmethoden für 5G-Anlagen sind tauglich.BaubewilligungVGer SG B 2023/133 · 16.04.2024Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für den Umbau einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone setzt eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung voraus, wenn der Standort nicht bereits durch bestehende Bauten oder Anlagen geprägt ist. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für adaptive Antennen wird vom Bundesgericht als…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_311/2022 · 15.01.2024AbgewiesenDie rechnerische Prognose der Strahlenbelastung einer Mobilfunkanlage gemäss NISV und Vollzugsempfehlung ist massgeblich für die Baubewilligung. Vereinfachungen bei der Distanzmessung (z. B. Mastmitte statt Antennenposition) sind zulässig, sofern sie sich nur geringfügig auf das Ergebnis auswirken und durch nachträgliche…BaubewilligungVGer SG B 2022/173 · 12.07.2023Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in einer Wohn-Gewerbe-Zone ist abstrakt zonenkonform, wenn keine spezifischen kommunalen Beschränkungen bestehen und die Anlage den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten entspricht. Eine Rückweisung an die Vorinstanz ist nicht erforderlich, wenn die Sache entscheidungsreif ist und die neuen Vorbringen inhaltlich…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0126-0127/2022 · 18.08.2022AbgewiesenDie Baubewilligung für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die NIS-Prognose auf umhüllenden Antennendiagrammen und einer Worst-Case-Betrachtung basiert sowie die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Eine Interessenabwägung oder Gesamtplanung ist nicht erforderlich.BaubewilligungVGer BE 100 2020 409 · 15.02.2022Teilweise gutgeheissenEine Mobilfunkanlage in einer Arbeitszone verletzt die Anlagegrenzwerte der NISV nicht, wenn die Orte mit empfindlicher Nutzung korrekt ausgewiesen sind; aus ästhetischen Gründen kann nur dann ein Bauabschlag erteilt werden, wenn der betroffenen Silhouette oder dem Horizont eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt.BaubewilligungVGer SG B 2020/59 · 19.01.2021AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Gewerbe-Industriezone ist rechtmässig, wenn sie die NISV-Grenzwerte einhält und keine übermässigen Immissionen nach Art. 684 ZGB verursacht. Gestaltungsvorschriften für Bauten sind auf technische Infrastruktureinrichtungen wie Mobilfunkanlagen nicht anwendbar.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2019/22 · 16.08.2019AbgewiesenEine Mobilfunkantenne in der Bauzone ist zonenkonform, wenn sie der lokalen Versorgung dient und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden. Subjektive Ängste vor Strahlung oder Wertminderungen sind keine tragfähige Grundlage für eine Bewilligungsverweigerung.BaubewilligungBGer 1C_643/2015 · 03.08.2016AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass verspätet vorgebrachte Rügen zu NIS-Grenzwertüberschreitungen im kantonalen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sie nicht rechtzeitig substantiiert vorgebracht wurden. Die Anordnung von Abnahmemessungen als zusätzliche Auflage genügt zur Einhaltung der Vorsorgepflicht nach Art. 11…BaubewilligungBGer 1P.68/2007 · 17.08.2007AbgewiesenDie Gemeinde kann mit raumplanerischen Mitteln auf die Standortwahl von Mobilfunkanlagen einwirken, sofern die Massnahmen bundesrechtliche Schranken (insb. NISV, FMG) einhalten und planerisch zweckmässig sind. Ein isoliertes Verbot in kleinen Teilflächen der Bauzone ist unzweckmässig und damit unzulässig.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.