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Art. 3 Abs. 3 lit. e RPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_241/2023 · 18.10.2024AbgewiesenDie Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.UmzonungOrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2016.116 · 16.11.2016AbgewiesenDie Neugestaltung einer Strasse mit Baumreihen und verkehrsberuhigenden Massnahmen liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, wenn sie den Planungsgrundsätzen des RPG und kantonalen Richtplänen entspricht sowie das planerische Ermessen der Behörde nicht überschreitet.GestaltungsplanRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.