Art. 3 Abs. 3 lit. c NISV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00027 · 29.02.2024Teilweise gutgeheissenUnüberbaute, eingezonte Grundstücke, auf denen empfindliche Nutzungen zulässig sind, sind unabhängig von der Realisierungswahrscheinlichkeit nach Art. 3 Abs. 3 lit. c NISV als Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) zu behandeln; entsteht durch Parzellierung ein neues unbebautes Grundstück, ist dieses als neuer OMEN zu berücksichtigen und…BaubewilligungAusnahmebewilligungEinzonungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.