Art. 3 Abs. 2 RPV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00403 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenBeschliesst eine Gemeindeversammlung entgegen dem Antrag des Gemeinderats, eine Gewässerabstandslinie nicht aufzuheben, muss dieser Entscheid auf einer hinreichenden Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 RPV beruhen; fehlt eine solche Begründung vollständig, ist der Planungsentscheid aufzuheben und die Sache zur Ergänzung des…OrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2024.00472 · 26.03.2026AbgewiesenDie Erhöhung der minimalen Gewässerraumbreite zum Schutz vor Hochwasser (Art. 41a Abs. 3 lit. a GSchV) darf auch Bereiche umfassen, die nicht konkret von Überflutung bedroht sind, sofern der Raum für Unterhaltsarbeiten und künftige Hochwasserschutzprojekte zu sichern ist. Eine symmetrische Anordnung des Gewässerraums gemäss § 15k Abs. 1…SondernutzungsplanBGer 1C_466/2019 · 31.08.2020AbgewiesenEine Arealüberbauung in der Bauzone kann als besonders gut gestaltet im Sinne von § 71 Abs. 1 PBG/ZH und mit besonderer Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG/ZH bewilligt werden, wenn die Gesamtgestaltung und Einordnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Begründungspflicht nach Art. 3 Abs. 2 RPV kann im…BaubewilligungBGer 1A.122/2004 · 30.05.2005GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.