Art. 3 Abs. 2 lit. c NISV
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VGer AG WBE.2022.249 · 01.03.2023AbgewiesenDer Komplettersatz eines Mobilfunkmasten und einer Antennenanlage mit daraus folgender Erhöhung von Frequenzbereichen und Sendeleistungen ist rechtlich als Neubau einzustufen, für den eine Standortevaluation nach § 26 EG UWR zwingend durchzuführen ist. Die Besitzstandsgarantie (§ 68 BauG) greift nicht, da sie einen freiwilligen…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.