Art. 3 Abs. 1 LPAmm (TI)
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VGer TI 52.2024.24 · 20.12.2023NichteintretenEine Baubewilligung, die einer kantonalen Verwaltungseinheit ohne Rechtspersönlichkeit erteilt wurde, ist nichtig; eine nichtige Verfügung kann keine Rechtswirkungen entfalten und ist von Amtes wegen festzustellen, weshalb der dagegen gerichtete Rekurs als unzulässig zu erklären ist. Ergänzend hält das Gericht fest, dass auch materiell…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.