Art. 3 Abs. 1 BauV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2024 279 · 02.12.2025GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung rechtlich nicht sichergestellt ist, weil das für Abwasserleitungen auf fremdem Grund erforderliche Durchleitungsrecht im Zeitpunkt des Bauentscheids nicht vereinbart wurde. Gemäss Art. 4 Bst. c BauV muss das Recht zur Erstellung und Erhaltung von Anlagen auf fremdem Grund vor…BaubewilligungBGer 1C_221/2023 · 02.11.2023AbgewiesenDie Erschliessung eines Bauvorhabens ist rechtlich gesichert, wenn ein öffentliches Wegrecht als Fuss- und Fahrwegrecht qualifiziert werden kann, was sich aus dem Grundbucheintrag, dem Erwerbsgrund und der historischen Ausübung ergibt. Ein Verfahrensmangel (Verletzung des rechtlichen Gehörs) kann im bundesgerichtlichen Verfahren geheilt…BaubewilligungVGer BE 100 2018 458 · 29.07.2019AbgewiesenBei ungemessenen Wegrechten, die von Beginn an auch der Wohnnutzung dienten, stellt der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem berechtigten Grundstück keine unzumutbare Mehrbelastung im Sinn von Art. 739 ZGB dar; die blosse Intensivierung einer bereits bestehenden Wohnnutzung begründet keine Zweckänderung.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.