Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 3 Abs. 1 Anm. * BZO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00509 · 19.06.2025GutgeheissenGemäss Art. 3 Abs. 1 Anm. * BZO Wädenswil sind die Nutzflächen in Unter- und Dachgeschossen zusammenzurechnen und dürfen gesamthaft maximal die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen; diese Regelung steht neben und nicht anstelle von § 255 Abs. 1–3 PBG. Eine Überschreitung dieses Wertes um rund 83 % ist nicht…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.