Art. 2a Abs. 2 BauR
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VGer SG B 2015/46 · 20.12.2016AbgewiesenDie Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die zuständige Behörde über eine pendente Einsprache nicht gleichzeitig mit der Bewilligung entscheidet (Art. 84 Abs. 2 BauG SG). Ein Einspracherückzug muss klar und bedingungslos erklärt sein; eine an Bedingungen geknüpfte Erklärung gilt nicht als Rückzug.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.