Art. 29bis BauG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2014/229 · 07.04.2017GutgeheissenDie Beschwerdeführerin ist als obligatorisch Berechtigte aufgrund einer Vereinbarung mit der Grundeigentümerin legitimiert, gegen eine Schutzverordnung und Zonenplanänderung Einsprache zu erheben, wenn diese ihre vertraglich zugesicherten Rechte auf Abbau von Hartgestein beeinträchtigen.SondernutzungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.