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Art. 29 OrgR Maur

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00647 · 29.02.2024AbgewiesenDie Leitung der kommunalen Abteilung Hochbau und Planung ist für den Entscheid über ein nachträgliches Baubewilligungsgesuch zuständig, wenn es sich um ein Bagatellprojekt von untergeordneter Bedeutung handelt, das dem Anzeigeverfahren zugänglich ist. Dieselbe Behörde ist auch für Entscheide über Wiedererwägungsgesuche zuständig, die…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.