Art. 28 GBR
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 161 · 11.10.2022Teilweise gutgeheissenBei rechtmässig an der Grundstücksgrenze zusammengebauten Gebäuden gelten die öffentlich-rechtlichen Grenz- und Gebäudeabstände zwischen den zusammengebauten Teilen nicht; eine einseitige Aufstockung mit einem Attikageschoss ist zulässig, sofern die bautypologische Fläche eingehalten wird. Das Attikageschoss eines zusammengebauten…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.