Art. 28 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2023/50 · 26.10.2023Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung für drei Ferienhäuser in der Wohnzone WEb und Kurzone II ist teilweise aufzuheben, da die strassenpolizeiliche Bewilligung für die Parkplatzausfahrt nicht geprüft wurde und Naturgefahrenaspekte ungenügend berücksichtigt sind.BaubewilligungVGer BE 100 2017 75 · 01.02.2018Teilweise gutgeheissenArt. 8 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften zur ÜO «Bachtelen», der nur Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 30°–40° erlaubt, ist nicht auf Dächer von Dachaufbauten anwendbar, weil die Norm historisch ausschliesslich für Hauptdächer erlassen wurde und die Aufhebung des Dachaufbautenverbots 1997 bewusst auf das allgemeine…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.