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Art. 28 BauG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 196 · 27.06.2024Teilweise gutgeheissenDie in Art. 10 Abs. 2 GBR festgelegte Geschossflächenziffer von 0,65 gilt nur, wenn die Bauherrschaft die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG beansprucht; ein Projekt, das sämtliche Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise einhält und auf die Gestaltungsfreiheit verzichtet, ist nicht an diese Nutzungsbeschränkung gebunden.…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2017 141 · 26.02.2018AbgewiesenGestützt auf das allgemeine Einordnungsgebot («gute Gesamtwirkung», Art. 14 GBR i.V.m. Art. 9 Abs. 1 BauG) darf Art und Mass der zonenrechtlich zulässigen Nutzung nicht wesentlich eingeschränkt werden; für den Verzicht auf den allseitigen Attikarücksprung genügt eine nachvollziehbare architektonische Begründung, sie muss nicht zwingend…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.