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Art. 28 AIG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00172 · 20.08.2025AbgewiesenEine drittstaatsangehörige Person, die während ihres Aufenthalts in der Schweiz die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwirbt, ohne je in der Schweiz oder in einem EU-Staat erwerbstätig gewesen zu sein, kann sich mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Zudem fehlt es am…VGer ZH VB.2024.00350 · 16.10.2024AbgewiesenFür die Erteilung einer Rentnerbewilligung nach Art. 28 AIG reichen blosse verwandtschaftliche Kontakte zur in der Schweiz lebenden Familie nicht aus; erforderlich sind eigenständige, von Angehörigen unabhängige soziokulturelle Beziehungen zur Schweiz. Zudem müssen hinreichende finanzielle Mittel im Sinne von Art. 25 Abs. 4 VZAE…VGer ZH VB.2024.00263 · 21.03.2024AbgewiesenEine rund eineinhalb Jahre dauernde finanzielle Unabhängigkeit von der öffentlichen Hand genügt nicht, um die materielle Neubeurteilung einer rechtskräftigen Wegweisungsverfügung zu rechtfertigen. Die blosse Absicht des Gesetzgebers, Art. 42 AIG zu revidieren, begründet kein Rückkommensrecht und kann keine positive Vorwirkung auf…VGer ZH VB.2023.00630 · 07.02.2024GutgeheissenEine 91-jährige türkische Staatsangehörige, die nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2023 Heim und Hab verloren hat und sich seit 14 Jahren persönlich mit der Schweiz verbunden fühlt, hat Anspruch auf Prüfung als schwerwiegender persönlicher Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG; die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung und die damit…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.