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Art. 27a RPG

9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

44%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.161 · 11.08.2026GutgeheissenEine Bau- und Ausnahmebewilligung für Nutzungsänderungen in einer denkmalgeschützten Schlossanlage ausserhalb der Bauzone (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) darf nicht erteilt werden, solange das Nutzungskonzept keine verbindlichen Angaben zur maximalen Besucherzahl, zu den Betriebszeiten und zu einem überprüfbaren Verkehrskonzept enthält.…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_470/2024 · 07.11.2025AbgewiesenEin Beseitigungsrevers bei zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone bedarf besonderer Gründe; das allgemeine Interesse an der Freihaltung der Landwirtschaftszone genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_485/2022 · 21.04.2023GutgeheissenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG unvollständig durchgeführt, indem sie die relevanten privaten und öffentlichen Interessen nicht hinreichend ermittelt, gewichtet und abgewogen hat.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer AG WBE.2022.187 · 24.01.2023AbgewiesenFür die Bewilligungsfähigkeit von Bauten zur Pensionspferdehaltung gemäss Art. 16abis Abs. 1 RPG muss das landwirtschaftliche Gewerbe die SAK-Grenze nach Art. 7 BGBB sowohl vor als auch nach der Betriebsumstellung auf reine Pferdehaltung erfüllen; wer diesen Gewerbestatus zum massgeblichen Zeitpunkt der Umstellung nicht innehatte, kann…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_35/2022 · 23.11.2022AbgewiesenDie Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als vorläufige Massnahme zur Sicherstellung bundesrechtskonformer Baubewilligungsverfahren in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zulässig. Sie stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG und § 43 Abs. 1 KV/TG und verletzt weder das Gewaltenteilungsprinzip noch die Gemeindeautonomie.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzonePlanungszoneVGer AG WBE.2021.170 · 13.12.2021AbgewiesenIn einem kantonalen Landschaftsschutzgebiet und im BLN-Perimeter geht die engere Besitzstandsgarantie des Hallwilerseeschutzdekrets (§ 12) der bundesrechtlichen erweiterten Besitzstandsgarantie (Art. 24c RPG) vor; die Wiederherstellungsanordnung für mehrere ohne Bewilligung erstellte Gartengestaltungselemente ist verhältnismässig, wenn…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_99/2019 · 17.04.2020GutgeheissenDer behördliche Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone verwirkt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst nach 30 Jahren, selbst wenn kantonales Recht eine kürzere Frist vorsieht. Vertrauensschutz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bauherr gutgläubig und mit zumutbarer Sorgfalt…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_180/2017 · 12.03.2018AbgewiesenGemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.OrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2014.359 · 14.09.2017GutgeheissenEine kommunale Nutzungsvorschrift, welche in der Landwirtschaftszone generell eine Gestaltungsplanpflicht für Intensivtierhaltungsbetriebe einführt, widerspricht der bundesrechtlich vorgegebenen Grundnutzung der Landwirtschaftszone (Art. 16a RPG) und ist daher rechtswidrig. Die bundesrechtlich gewährleistete bodenabhängige Produktion…GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionSondernutzungsplanRichtplanungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.