Art. 27 NAPR
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VGer TI 52.2019.288 · 23.09.2020AbgewiesenBei einem Bauprojekt auf einem flachen Grundstück darf die Geländegestaltung das Maximalniveau des angrenzenden Terrains nicht überschreiten (Art. 27 cpv. 2 NAPR); eine Zufahrtsgrube (trincea), die sich über die gesamte Fassadenlänge erstreckt, kann nicht von der Gebäudehöhenmessung ausgenommen werden, weshalb die maximal zulässigen…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.