Art. 27 Abs. 1 und 2 BauR
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2019/124 · 23.01.2020AbgewiesenDie nachträgliche Erweiterung einer Liftaufbaute, die bereits die reglementarische Firsthöhe überschreitet, kann nicht als technischer Bauteil im Sinne von Art. 27 Abs. 2 BauR qualifiziert werden. Die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, da sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.