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Art. 266b OR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZG V 2021 88 · 20.03.2023AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei rechtswidrigen Wohnnutzungen in einer Wohn- und Arbeitszone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Ordnung die privaten Interessen des Bauherrn überwiegt, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Geringfügigkeit der Abweichung.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.