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Art. 26 RPV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nr. 0134/2025 · 09.10.2025GutgeheissenEine Erholungszone ausserhalb des Baugebiets nach Art. 18 RPG darf nur Anlagen mit minimaler baulicher Infrastruktur zulassen; Sportgrossanlagen mit Vierfachturnhalle, Beachvolleyballhalle und grossem Parkierungsbereich sind mit einer erheblichen baulichen Veränderung des Raums verbunden und gehören in eine Bauzone gemäss Art. 15 RPG…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_235/2020 · 16.12.2020AbgewiesenDie Inventarisierung von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfolgt allein nach bundesrechtlichen Qualitätskriterien ohne Interessenabwägung; diese ist erst bei der Beanspruchung der Flächen im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren vorzunehmen.EinzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_255/2013 · 24.06.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten des Gewässerschutzes und der Hochwassersicherheit aus: Die Bachverlegung über 120 m² Fruchtfolgefläche ist verhältnismässig, da sie dem natürlichen Gewässerverlauf entspricht, ökologische Verbesserungen bringt und die Kosten minimal hält.EinzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.