Art. 26 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2020/253 · 23.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz war nicht befugt, anstelle der Gemeinde eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot nach Art. 159 PBG zu verfügen. Die Gemeinde muss jedoch die Einstellung baubewilligungspflichtiger Umbauten anordnen und ein Benützungsverbot prüfen, sofern die Nutzung materiell unzulässig ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauVGer SG B 2019/123 · 28.05.2020AbgewiesenDie Gebäudehöhe von Nebenbauten ist gemäss Art. 60 Abs. 1 und 2 BauG vom gewachsenen Boden aus zu messen; Aufschüttungen bleiben unbeachtlich, sofern sie nicht grossflächig oder ausserhalb der Verantwortung des Grundeigentümers liegen. Eine Wiederherstellungsverfügung ist bei formell und materiell illegalen Bauten auch nach längerer…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.