Art. 26 BauG (BE)
10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2023 346 · 27.12.2024RückweisungDie Strassenabstände nach Art. 80 Abs. 1 SG (BE) gelten auch für unterirdische Bauten und Anlagen; der blosse Wunsch nach optimaler Grundstücksausnutzung bei einem Neubauprojekt stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 81 SG dar und begründet keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 347 · 11.10.2024GutgeheissenEnthält das kommunale Baureglement keine Vorschrift über den Abstand von Bauten zur Bauzonengrenze, so findet Art. 12 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 NBRD als ergänzendes Recht nach Art. 70 Abs. 3 BauG Anwendung, weil es sich beim Zonengrenzabstand um einen baurechtlich wesentlichen Sachverhalt handelt — auch wenn der kommunale Gesetzgeber bewusst…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmzonungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2021 33 · 18.03.2022AbgewiesenEine vorfabrizierte Fertiggarage mit einer Grundfläche unter 60 m² und einer Höhe unter 4 m gilt als «kleine und leicht entfernbare Baute» im Sinn von Art. 28 Abs. 1 BauG (BE) und kann auf Zusehen hin bewilligt werden, wenn ein genügendes Interesse besteht und keine massgeblichen öffentlichen oder nachbarlichen Interessen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_472/2020 · 18.01.2022AbgewiesenEin Prostitutionsbetrieb in einer Wohnzone mit überwiegendem Wohnanteil gilt aufgrund ideeller Immissionen als stark störend und damit zonenwidrig. Eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, da zwingende…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2020 243 · 12.10.2021AbgewiesenEine Wiederherstellungsverfügung muss keine Frist zum Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs setzen, wenn das Vorhaben offensichtlich nicht bewilligungsfähig ist; bei einer bewilligungslosen Parkfläche in der Landwirtschaftszone und einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet ist dies der Fall, wenn weder die Ausnahmevoraussetzungen…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer BE 100 2020 55 · 11.12.2020RückweisungDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) schützt bei einer baubewilligungspflichtigen Umnutzung nicht das Recht zur Nutzungsänderung selbst, wohl aber den Bestand einer altrechtlichen Baute hinsichtlich ihrer nicht vorschriftskonformen Lage; das Gebäude geniesst damit Bestandesschutz bezüglich des unterschrittenen Strassenabstands, so…BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2019 311 · 15.08.2019RückweisungEine altrechtliche Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) ohne nähere Zweckbestimmung ist anhand der konkreten Verhältnisse durch Lückenfüllung auszulegen; ein auf die Parknutzung ausgerichtetes Café kann in einer ZöN FA mit Parkfunktion als zonenkonform gelten, sofern es die bestehenden Nutzungen nicht verdrängt und die Gemeinde damit…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2018 300 · 11.07.2019AbgewiesenEine im Zonenplan weiss eingezeichnete Parzelle ist nach objektiven Kriterien (Lage, Form, historische Funktion, benachbarte Zonen) der Bau- oder Nichtbauzone zuzuordnen; ergibt die gebietsbezogene Betrachtung eine Wegparzelle, ist die entsprechende Rechtsprechung anwendbar. Eine Rückweisung zur Projektänderung kommt nur in Betracht,…BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2018 101 · 19.03.2019AbgewiesenKommunale Ästhetikvorschriften, die eine «gute Gesamtwirkung» verlangen (Art. 39 GBR Neuenegg), verpflichten Neubauten, hinreichende Bezüge zur baulichen und landschaftlichen Umgebung herzustellen; volumenbetonte, städtisch gestaltete Mehrfamilienhäuser ohne angepasste Aussenraumgestaltung können in ländlich geprägtem Umfeld auch dann…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2017 75 · 01.02.2018Teilweise gutgeheissenArt. 8 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften zur ÜO «Bachtelen», der nur Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 30°–40° erlaubt, ist nicht auf Dächer von Dachaufbauten anwendbar, weil die Norm historisch ausschliesslich für Hauptdächer erlassen wurde und die Aufhebung des Dachaufbautenverbots 1997 bewusst auf das allgemeine…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.