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Art. 26 Abs. 3 RPG

8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00722 · 23.01.2025GutgeheissenEine Rekursbehörde begeht eine formelle Rechtsverweigerung und verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie einen Eventualantrag auf Zuweisung von Grundstücken zu einer Wohnzone weder in den Erwägungen noch im Dispositiv behandelt, obwohl sie die Auszonung dieser Grundstücke aufgehoben hat. Die Rückweisung zur Neubeurteilung ist geboten,…AuszonungEinzonungOrtsplanungsrevisionVGer SG B 2023/94 · 10.01.2024AbgewiesenDie Genehmigung einer Änderung eines kommunalen Schutzplans kann nicht wegen fehlender Mitwirkung oder unvollständiger Interessenabwägung als nichtig erklärt werden, wenn die Mängel nicht besonders schwer sind und der Rechtsschutz durch das ordentliche Anfechtungsverfahren gewährleistet bleibt.SondernutzungsplanEinzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_370/2022 · 19.06.2023NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Nutzungsplaninhalte grundsätzlich nur ein, wenn die erforderliche kantonale Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 RPG vorliegt und von der letzten kantonalen Instanz mitbeurteilt werden konnte; fehlt die Genehmigung, liegt kein anfechtbarer Endentscheid vor und ist auf die Beschwerde nicht…SondernutzungsplanVGer AG WBE.2022.186 · 15.03.2023GutgeheissenEine Rückweisung des angefochtenen Entscheids zum neuen Entscheid mit offenem Verfahrensausgang gilt für die Kostenverlegung als vollständiges Obsiegen der Beschwerdeführer; werden ihnen dennoch Kosten auferlegt und eine Parteientschädigung verweigert, stellt dies einen willkürlichen Ermessensmissbrauch dar.GestaltungsplanBGer 1C_19/2019 · 07.10.2019AbgewiesenDie kantonale Interessenabwägung für die Festsetzung des RBS-Depot-Standorts im Richtplan ist nicht zu beanstanden, da sie auf einer umfassenden, nachvollziehbaren Standortevaluation und integralen Gewichtung der räumlichen Interessen basiert.RichtplanungBGer 1C_653/2017 · 12.03.2019AbgewiesenEine Teilauszonung aus einer bundesrechtskonformen Bauzone kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die betroffene Teilfläche selbstständig nutzbar war und die Nutzungsmöglichkeit in einem Mass eingeschränkt wird, das entschädigungslos nicht mehr hinnehmbar ist.UmzonungAuszonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionEnteignungBGer 1C_337/2017 · 22.10.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen kantonale Rechtsmittelentscheide über Nutzungspläne nur ein, wenn der Genehmigungsentscheid der kantonalen Behörde vorlag und in die Beurteilung einbezogen wurde. Fehlt dieser, ist der kantonale Entscheid ein nicht anfechtbarer Zwischenentscheid.OrtsplanungsrevisionUmzonungBRG ZH BRGE II Nrn. 0090-0091/2018 · 04.09.2018GutgeheissenEin Bauvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von über 2'000 m² aus Läden für den täglichen Bedarf und Fachmärkten ist als Einkaufszentrum im Sinne von Art. 26b Abs. 2 BZO i.V.m. § 5 Abs. 1 BBV II zu qualifizieren und damit in einer Gewerbezone G 5.0 E unzulässig.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.