Art. 257h Abs. 1 OR
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VGer ZH VB.2025.00274 · 30.10.2025AbgewiesenNotspriessungen, die von der Baubehörde von Amtes wegen gestützt auf § 358 PBG angeordnet werden, sind keine bewilligungspflichtigen Bauvorhaben und erfordern keine Baubewilligung. Dem Mieter fehlt ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse daran, dass eine solche behördliche Sicherungsmassnahme einer Baubewilligung bedürfe.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.