Art. 254 Abs. 1 StG SG
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VRK SG I/2-2020/53 und 54 · 19.05.2021AbgewiesenBei einem weit unter dem Marktwert liegenden kapitalisierten Baurechtszins ist gemäss Art. 243 Abs. 2 StG SG der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer massgebend. Art. 241 Abs. 3 StG (entgeltliche Dienstbarkeiten) ist als Konkretisierung von Art. 241 Abs. 2 StG zu verstehen, weshalb für unterpreisige Baurechte…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.