Art. 25 StVG
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VGer SG B 2023/180 · 15.02.2024AbgewiesenEine frühere Stadtpräsidentin, die als kantonale Departementsvorsteherin über einen Rekurs betreffend eine Teilrevision des Zonenplans zu entscheiden hat, ist nicht schon dann wegen Vorbefassung in den Ausstand verpflichtet, wenn sie als Stadtpräsidentin an der früheren Gesamtrevision des Zonenplans beteiligt war; entscheidend ist die…UmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.