Art. 25 KWaG (BE)
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VGer BE 100 2023 164 · 06.05.2025AbgewiesenFür Bauten in der Bauzone kann die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands von 30 m bewilligt werden, wenn besondere Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 KWaG (BE) vorliegen und das Vorhaben weder den Zweck noch die Anliegen des Waldabstands beeinträchtigt; die bernische Forstbehördenpraxis, einen verminderten Waldabstand von…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.