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Art. 25 cpv. 2 LPT

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VGer TI 52.2022.118 · 09.03.2022AbgewiesenEine Baubewilligung, die der Gemeinderat für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ohne das nach Art. 25 cpv. 2 LPT erforderliche kantonale Mitwirken erteilt hat, ist nichtig; der Bauherr kann sich darauf nicht berufen. Für eine Wiederherstellungsbewilligung nach Art. 24c LPT und Art. 42 cpv. 4 OPT muss das vorbestehende Gebäude bei der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.