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Art. 25 aGSchV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2015/131 · 30.05.2017AbgewiesenBaubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone, die ohne die nach damals geltendem Recht erforderliche kantonale Zustimmung erteilt wurden, sind nichtig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG oder Art. 43 RPV setzt die materielle Rechtmässigkeit der Bauten voraus, die hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.