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Art. 25 Abs. 5 RPG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_33/2025 · 13.08.2026AbgewiesenEine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer AG WBE.2023.335 · 25.06.2026Teilweise gutgeheissenMit Inkrafttreten von Art. 25 Abs. 5 RPG (1. Januar 2026) gilt die 30-jährige Verjährungsfrist für den Wiederherstellungsanspruch ausserhalb der Bauzone auch in hängigen Beschwerdeverfahren; ist die zuständige kantonale Behörde erst nach Ablauf dieser Frist erstmals eingeschritten, entfällt der Wiederherstellungsanspruch. Fehlt für eine…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2025 264 · 09.10.2025AbgewiesenDie Frage, ob ein Grundstückerwerb nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) bewilligungspflichtig ist, hängt nicht vom parallelen baurechtlichen Wiederherstellungsverfahren ab; das BewG-Verfahren ist daher nicht zu sistieren.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_182/2023 · 16.08.2024AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes Grundstück muss bei widerrechtlicher Nutzung (hier: Aéromodélisme) in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden; eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone nicht. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn sie dem verfassungsmässigen Prinzip…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_667/2023 · 03.06.2024AbgewiesenFormell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.