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Art. 25 Abs. 2 USG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2022/182 · 05.05.2023AbgewiesenEin Trampolin in einem Wohngebiet kann als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG gelten, deren Lärmemissionen nach Art. 15 USG zu beurteilen sind. Die Vollzugsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob lärmschutzrechtliche Massnahmen an der Quelle (z. B. Versetzung, Nutzungszeiten) notwendig sind.BaubewilligungBGer 1C_252/2017 · 05.10.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse am Sportbetrieb fiel zugunsten des letzteren aus, da die angeordneten Massnahmen den Lärm auf ein nicht übermässiges Niveau reduzierten und weitergehende Einschränkungen unverhältnismässig gewesen wären.BGer 1C_391/2014 · 03.03.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Umfahrungsstrasse (Verkehrsentlastung, Sicherheit, Umweltschutz) und den privaten Eigentumsinteressen der Betroffenen fiel zugunsten des Projekts aus. Ökologische Ersatzmassnahmen und Lärmschutz wurden als verhältnismässig erachtet, sofern sie sachlich gerechtfertigt und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.