Art. 25 Abs. 2 NHG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_370/2025 · 05.06.2026GutgeheissenEine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.BaubewilligungBGer 1C_235/2024 · 13.03.2026AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Arealüberbauung kann nicht durch Nebenbestimmungen geheilt werden, wenn die Mängel eine konzeptionelle Überarbeitung erfordern und die gestalterischen Auswirkungen nicht konkret absehbar sind. Die Anwendung des ISOS setzt eine Bundesaufgabe und eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung eines inventarisierten…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00496 · 14.08.2025AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde verfügt bei der Bestimmung der einzureichenden Baugesuchsunterlagen über einen Ermessensspielraum, der von den Rechtsmittelbehörden zu respektieren ist; es genügt, wenn eine Abschirmung auf den Plänen ausgewiesen ist, ohne nähere Spezifikation. Eine Begutachtung durch die ENHK oder EKD ist nur erforderlich,…BaubewilligungBGer 1C_31/2023 · 16.06.2025AbgewiesenDer kantonale Gesetzgeber ist bei der Umsetzung von Bundes- und Völkerrecht im Denkmalschutz nicht verpflichtet, ein Zustimmungserfordernis der kantonalen Stelle für die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Schutzobjekten vorzusehen, sofern der Vollzug sachgerecht und wirksam gewährleistet ist.VGer SG B 2024/94 · 03.04.2025GutgeheissenBei Nutzungsplanungen in schützenswerten Ortsbildern von nationaler Bedeutung (ISOS) ist die Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen, und die ISOS-Erhaltungsziele müssen in die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ernsthaft einbezogen werden. Eine fehlende Beiziehung der Denkmalpflege führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur…GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanungVGer ZH VB.2023.00729 · 29.08.2024RückweisungLiegt ein Bauvorhaben in einem ISOS-Schutzgebiet und ist aufgrund einer erforderlichen gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung eine Bundesaufgabe zu erfüllen, muss die kantonale Fachstelle gemäss Art. 7 NHG beigezogen werden, um zu beurteilen, ob ein Gutachten der ENHK oder EKD einzuholen ist. Das Baurekursgericht kann diese…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00340 · 11.07.2024GutgeheissenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb der Bauzone eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG dar; die zuständige kantonale Fachstelle ist daher zwingend beizuziehen, bevor eine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inventarobjekts verneint werden darf. Die Entscheidbehörde darf diese…BaubewilligungVGer ZG V 2021 58 · 12.09.2022AbgewiesenDas ISOS gilt nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar (Art. 2 und 3 NHG); bei kantonalen und kommunalen Aufgaben wie der Baubewilligungserteilung wird der Ortsbildschutz durch kantonales und kommunales Recht gewährleistet. Hat eine Gemeinde das ISOS durch den Erlass einer Ortsbildschutzzone, Inventarisierungen und ein…BaubewilligungBGer 1C_412/2018 · 31.07.2019AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungEnteignungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.