Art. 25 Abs. 1 VRG (BR 370.100)
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VGer GR R 2020 39 · 05.10.2021AbgewiesenÜber ein Projektänderungsgesuch, das dieselbe Frage betrifft wie ein bereits rechtskräftig entschiedener Entscheid, kann nicht nochmals materiell entschieden werden (res iudicata); ein Widerruf der rechtskräftigen Baubewilligung setzt gemäss Art. 25 Abs. 1 VRG eine geänderte Sach- oder Rechtslage voraus, die nicht schon bei Erlass des…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.