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Art. 25 Abs. 1 BewG

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VGer SG B 2018/204 · 10.05.2019AbgewiesenDer Widerruf einer Bewilligung zum Grundstückserwerb durch Personen im Ausland nach Art. 25 Abs. 1 BewG ist zulässig, wenn die Auflagen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt werden, selbst wenn bereits Bauarbeiten begonnen wurden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.