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Art. 24g BZO

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VGer ZH VB.2023.00730 · 11.07.2024AbgewiesenArt. 24h Abs. 3 lit. d BZO der Stadt Zürich begrenzt in Verbindung mit Art. 24h Abs. 3 lit. a BZO nicht nur die Überbauungsdichte, sondern auch die maximal zulässige Nutzungsdichte von Hofgebäuden in der Quartiererhaltungszone I. Der Einzug einer Zwischendecke in einem bereits baurechtswidrigen Hofgebäude stellt eine nach § 357 Abs. 1…BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.