Art. 24e BZO Zürich
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VGer ZH VB.2024.00601 · 09.07.2026AbgewiesenArt. 24e BZO Zürich regelt die Voraussetzungen für Gebäudehöhenabweichungen in Quartiererhaltungszonen abschliessend und setzt lediglich voraus, dass die Abweichung der Wahrung gebietstypischer Strukturmerkmale dient und im Interesse eines besseren Erscheinungsbilds liegt; eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist dabei…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.