Art. 24bis Abs. 3 RPG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_710/2025 · 17.08.2026AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_603/2025 · 07.07.2026AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, wenn die Anpassung während des Verfahrens in Kraft tritt und für die Gesuchstellerin günstiger ist. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer SO VWBES.2025.73 · 19.06.2026AbgewiesenDie Erneuerung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG (in Kraft seit 1. Januar 2026) als standortgebunden; diese Norm ist auch auf hängige Beschwerdeverfahren anwendbar. Materiell ist die Standortgebundenheit ohnehin zu bejahen, wenn der bestehende Mast von allen Anbietern geteilt…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_359/2024 · 11.06.2026AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist als standortgebunden zu qualifizieren (Art. 24bis Abs. 3 RPG). Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform, und die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen ist zulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_371/2024 · 07.04.2026AbgewiesenEine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungVGer BE 100 2024 195 · 28.01.2026AbgewiesenBei adaptiven Mobilfunkantennen mit automatischer Leistungsbegrenzung ist für die Einhaltung des Anlagegrenzwerts die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung massgebend; kurzzeitige Momentanüberschreitungen stellen keine Grenzwertverletzung im Sinne von Anhang 1 Ziff. 63 NISV dar. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Anpassungen und…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.