Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 24b RPG

10 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

10%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2026/3 · 28.05.2026AbgewiesenDie Umnutzung eines ehemaligen Tanklagers in eine Lager- und Abstellfläche für einen Drittbetrieb ausserhalb der Bauzone kann weder nach Art. 24c RPG noch nach Art. 37a RPG bewilligt werden, wenn die Identität der Baute nicht gewahrt bleibt und kein aktiver Gewerbebetrieb der Eigentümerin mehr besteht.Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2025 21 · 26.03.2026AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Gaststättenanlage ausserhalb der Bauzone ist zurückzubauen, wenn die ursprünglich nach Art. 24b RPG erteilte Ausnahmebewilligung wegen Aufgabe des landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 40 Abs. 5 RPV von Gesetzes wegen dahingefallen ist und keine andere Ausnahmebestimmung (insb. Art. 24c Abs. 4 RPG)…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer ZH VB.2024.00546 · 17.07.2025AbgewiesenKugel-Suites für Naturtourismus ausserhalb der Bauzone sind nicht standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG, weil das subjektive Anliegen, Gästen ein einmaliges Naturerlebnis zu bieten, keinen wichtigen und objektiven Grund für einen Standort ausserhalb der Bauzone darstellt. Das private Interesse an der Übernachtung in der Natur…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_284/2024 · 23.05.2025AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone (Fromagerie und Wohnnutzung in einem Alpchalet) ist zulässig, wenn die Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung objektiv notwendig sind, keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und die langfristige Subsistenz der Nutzung plausibel ist. Die Interessenabwägung muss sich an…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_312/2023 · 18.07.2024AbgewiesenEine gewerbliche Pferdehaltung (Pensionsbetrieb) ist in der Landwirtschaftszone ohne ordentliche Baubewilligung unzulässig, da sie weder als hobbymässige Haltung (Art. 24e RPG) noch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Art. 24b RPG) oder nach Art. 37a RPG bewilligungsfähig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.235 · 18.03.2024AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Hofüberdachung ausserhalb der Bauzone ist weder als landwirtschaftliche noch als gewerbliche Baute bewilligungsfähig, wenn die Anlage nicht dem eigenen Landwirtschaftsbetrieb dient und die Erweiterungsreserve nach Art. 43 Abs. 2 RPV klar überschritten wird. Ein Wiederherstellungsbefehl ist…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer AG WBE.2023.32 · 11.05.2023AbgewiesenDie gewerbsmässige Pferdehaltung (einschliesslich Pensionspferde und Reitunterricht) in der Landwirtschaftszone ist ohne Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht zonenkonform; eine Betriebsanerkennung nach der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV) begründet keinen Anspruch auf Wiedererwägung rechtskräftig abgewiesener…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_207/2021 · 27.04.2021NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer nachträglichen Ausnahmebewilligung für die Umnutzung einer Maschinenhalle in der Landwirtschaftszone wird nicht eingetreten, weil die Begründung den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich nicht genügt. Die Vorinstanz hatte die Anwendbarkeit von Art. 24b und Art. 24c RPG zu Recht…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_567/2015 · 29.08.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine betriebliche Gesamtbetrachtung, insbesondere bei funktionalem Ersatz bestehender Bauten. Eine pauschale Reservebildung von 25 % auf FAT-Richtwerte ist unzulässig, und künftige Bedürfnisse müssen durch ein Betriebskonzept konkret belegt sein.BaubewilligungBGer 1C_84/2015 · 16.02.2016AbgewiesenBau- und Nutzungsänderungen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind unzulässig, wenn sie nicht den Voraussetzungen der Art. 24a, 24b oder 24c RPG entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, wenn die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt oder die Nutzung nicht standortgebunden ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.