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Art. 24a Abs. 1 RPG

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2024 13 · 19.12.2024AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für die Sanierung und Umnutzung eines Ökonomiegebäudes in der Landwirtschaftszone zu einem 'stillen Lager' ist unter Auflagen zulässig, sofern keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen. Unzulässig sind jedoch bauliche Massnahmen, die eine Wohn- oder Werkraumnutzung ermöglichen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungKGer LU 7H 22 314 · 13.05.2024GutgeheissenEin vollständiger Verzicht auf Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands unter Berufung auf sachfremde Verhältnismässigkeits- und unzutreffende Vertrauensschutzgründe sowie die damit verbundene dauerhafte Duldung rechtswidriger Umnutzungen ausserhalb der Bauzonen läuft faktisch auf eine nachträgliche Ausnahmebewilligung nach Art. 24…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_538/2020 · 19.10.2020NichteintretenEine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, die jegliche Auseinandersetzung mit der Begründung des angefochtenen Urteils unterlässt und nicht sachbezogen darlegt, inwiefern dieses rechts- oder verfassungswidrig sein soll, genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nach Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht.Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_336/2015 · 19.01.2016AbgewiesenEine Umnutzung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a RPG ist unzulässig, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt, selbst wenn diese nur geringfügig sind.AusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.