Art. 24 USG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_325/2024 · 10.08.2026GutgeheissenNachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.BaubewilligungUmzonungOrtsplanungsrevisionBRG ZH BRGE III Nr. 0031/2026 · 04.03.2026GutgeheissenEine lärmrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV darf erst erteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sämtliche verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen – einschliesslich Gebäudeform und -stellung – geprüft und ausgeschöpft wurden; ein Gestaltungsplan, der unter der heute unzulässigen…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_471/2021 · 10.10.2022AbgewiesenEine Abweichung vom kantonalen Richtplan ist zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, von untergeordneter Bedeutung ist und eine förmliche Richtplananpassung unverhältnismässig wäre. Bei Umzonungen innerhalb bestehender Bauzonen sind die lärmschutzrechtlichen Erschliessungsvoraussetzungen nach Art. 24 USG nicht anwendbar, sofern die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanUmzonungRichtplanungBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer BGE 147 II 484 · 01.01.2021GutgeheissenDie lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung einer Bauzone sind auch bei der Umzonung von nicht erschlossenem Land zu berücksichtigen. Eine Umzonung in eine Bauzone, die anschliessend nicht erschlossen werden darf, ist unzulässig.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_139/2015 · 16.03.2016AbgewiesenDie Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.